Grundsatzprogramm / verkehrspolitisches Konzept des ADFC (1987)
1. Einleitung
Der Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland hat in den letzten
Jahrzehnten eine unheilvolle Entwicklung erfahren. Unter der
einseitigen Förderung des Autoverkehrs leiden immer mehr Menschen, und
unsere Umwelt geht zugrunde. Das Trugbild einer unbeschränkten
motorisierten Mobilität verbraucht ständig mehr Boden, Energie, Luft
und Rohstoffe. Deshalb muss das Fahrrad dort, wo es sinnvoll eingesetzt
werden kann, zum Verkehrsmittel Nr. 1 werden.
2. Zukunftsweisende Verkehrspolitik heißt:
Verbesserung der Chancen für Fußgänger, Radfahrer und Bus- und Bahnbenutzer durch
- flächendeckende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und kommunale Parkraumbewirtschaftung,
- Maßnahmen zur Beschränkung und Verlangsamung des Autoverkehrs,
- Neuordnung des öffentlichen Personen- und Güterverkehrs,
- Verzicht auf Neu- und Ausbau von Straßen mit überörtlicher Bedeutung und
- Integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, die eine Stadt der kurzen Wege anstrebt.
3. Verkehrsklima
3.1. Die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Tempo 30 innerorts
- Tempo 80 außerorts
- Tempo 100 auf Autobahnen sind als sofort wirkende unfallverhütende Maßnahmen vordringlich.
3.2. Der Geschwindigkeitsmythos und die von der Autolobby propagierte Ideologie:
- Rasen sei sportlich
- Rasen sei männlich
- Rasen imponiere Frauen und
- Rasen sei ein Kavaliersdelikt muss bekämpft werden.
3.3.
§ 3 Absatz 2a StVO, wonach Kraftfahrer sich gegenüber Kindern,
Hilfsbedürftigen und älteren Menschen so verhalten müssen, dass eine
Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, muss
durchgesetzt werden.
3.4. Massentransporte müssen konsequent von
Lastkraftwagen auf Schiene verlagert werden. Innenstädte sollen
verstärkt für große LKW gesperrt sein.
3.5. Wirksame StVZO-Vorschriften müssen für entscheidende Verbesserungen der Fahrzeugtechnik sorgen:
- Wirkungsgrad und Zuverlässigkeit der Bremsen und Lichtanlagen bei Fahrrädern
-
Entschärfung der möglichen Aufprallteile bei Kraftfahrzeugen durch
weichere Frontkonstruktionen, versenkte Scheibenwischer und
nachgiebigere Dach- und Seitenkanten
- Unterfahrschutz für alle Lastkraftwagen
- Verbesserung der Rundumsicht v.a. bei LKW durch den Einsatz von "Radfahrerspiegeln"
- Restwegschreiber für alle Kraftfahrzeuge
3.6.
Die nach theoretischer und praktischer Prüfung erteilte Fahrerlaubnis
ist auf eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren zu begrenzen. Nach Ablauf
sind theoretische und praktische Prüfungen für eine Verlängerung der
Fahrerlaubnis um die gleiche Zeitdauer abzulegen.
4. Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl
4.1.
Staatliche Finanzmittel für Verkehr sollen so verteilt werden, wie die
verschiedenen Verkehrsmittel benutzt werden (Modalsplit). Ausnahme
bleibt der bisherige Anteil für den öffentlichen Verkehr.
4.2. Die unterschiedlichen Kilometer-/Entfernungspauschalen sollen kostenneutral vereinheitlicht oder abgeschafft werden.
4.3. Die Kraftfahrzeugsteuer soll durch höhere Treibstoffsteuern ersetzt werden.
4.4. Radverkehrsflächen sind ebenso wie Bussonderspuren durch Reduzierung der Autoverkehrsflächen zu gewinnen.
4.5.
Bauherren müssen durch die Bauordnungen verpflichtet werden, häusliche
und öffentliche Abstellanlagen zu errichten. Sie sollen ebenerdig
erreichbar, wettergeschützt und abschließbar sein und sich auch für das
Abstellen von Kinderwagen und Rollstühlen eignen.
4.6. Die Kombination Fahrrad und Öffentlicher Verkehr (bike and ride) ist zu fördern durch:
- attraktive Tarife,
- verbesserte Abstellmöglichkeiten an Haltestellen und Bahnhöfen
- Einrichtung von Fahrradstationen nach niederländischem Muster
- sowie verbesserte Mitnahmemöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln.
4.7.
Generalverkehrspläne (GVPs der "alten Generation") werden außer Kraft
gesetzt, wenn Fußgänger- und Radverkehr sowie Belange des öffentlichen
Verkehrs nicht in die Gesamtdarstellung integriert sind.
4.8. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung, u.a.
- restriktive Parkraumpolitik,
- Vorrangschaltungen und Sonderspuren für Bahnen und Busse,
- Beschleunigung und Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs und
- Zunehmende Verlangsamung des Autoverkehrs in Richtung der Stadtzentren
fördern das Umsteigen auf die sinnvollen stadtverträglichen Verkehrsmittel.
4.9. Nahziel: Mindestens zehn Prozent der zurückgelegten Autowege sollen jährlich auf andere Verkehrsarten verlagert werden.
5. Vernünftige Verkehrsregelungen für Radfahrer
5.1.
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht: Radwege verhindern oft ein
sicheres und leichtes Vorankommen. Gleiches gilt für die
Benutzungspflicht für Seitenstreifen.
5.2. Mofaverkehr ist auf Radwegen nur in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen.
5.3. Qualitätsnormen für Radverkehrsanlagen: Notwendig sind:
- gute Fahrbahnoberflächen (nicht schlechter als auf der parallelen Autofahrbahn),
- 2 m Fahrbahnbreite (bei Zweirichtungsradwegen oder bei Gefälle mehr),
- geradlinige Führung auch im Kreuzungsbereich,
- völlige Absenkung von Bordsteinauffahrten,
- Freihalten von Hindernissen auch im Seitenbereich.
5.4. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern muss erleichtert werden.
5.5. Das strikte Rechtsfahrgebot ist aufzuheben und das Einhalten des Sicherheitsabstandes muss wirksam überwacht werden.
5.6. Das Parken auf Fußgänger- und Radverkehrsflächen muss wirksam bekämpft werden durch
- höhere Bußgelder und Einführung der Halterhaftung,
- praktikablere Abschleppvorschriften und
- die Abschaffung von Zeichen 315 StVO (Parken auf Gehwegen).
5.7. Für die Hauptrouten des Radverkehrs (Velorouten) soll die Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtert werden.
5.8. Radverkehr soll in Einbahnstraßen im Regelfall in beiden Richtungen zugelassen werden.
5.9.
Kraftfahrer müssen auf ihren Fahrstreifen rechts möglichst ausreichend
Platz lassen, damit Radfahrer v.a. bei Fahrzeugkolonnen vor Ampeln
rechts vorbeifahren können.
5.10. An Einmündungen und Kreuzungen
muss die Leichtigkeit und Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer
Vorrang haben vor der Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr:
-
kreuzende Straßen müssen für Fußgänger und Radfahrer in einem Zug
überquerbar sein. Zeiten, in denen nur für Fußgänger und Radfahrer GRÜN
ist, sollen ein diagonales Queren ermöglichen.
- Lichtsignalanlagen sind so zu schalten, dass die durchschnittlichen Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer gleich sind.
- Radfahrern ist direktes und indirektes Linksabbiegen zu ermöglichen.
- Auf Radstreifen und Radwegen soll das Rechtsabbiegen auch in der Zeit erlaubt sein, in der der Geradeaus-Autoverkehr ROT hat.
- Grüne Welle sind auch für Radfahrgeschwindigkeiten auszulegen.
- Freie Rechtsabbieger für Kraftfahrzeuge sollen innerorts nicht eingerichtet sein.
- Abbiegende Kraftfahrzeuge sollen nicht gleichzeitig mit Fußgänger- und Radfahrer-Geradeausverkehr freie Fahrt erhalten.
- Radfurten sollen zur Verdeutlichung des Vorrangs (rot) eingefärbt und mit Piktogrammen versehen werden.
5.11. Das Verkehrszeichen RADFAHRER ABSTEIGEN (Zeichen 828 StVO) wird ersatzlos gestrichen.
5.12. Fußgänger und Radfahrer dürfen an Engstellen nicht auf die andere Straßenseite verwiesen werden.
5.13.
Radverkehrsanlagen sind keine Bagatellen. Die sogenannte Bagatellgrenze
für Zuschüsse des Bundes und der Länder muss reduziert werden.
Abstellanlagen und Fahrradroutenmaßnahmen müssen in den
Förderungskatalog des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes übernommen
werden.
5.14. Radfahrer müssen Staatsgrenzen ebenso leicht
überschreiten können wie andere Verkehrsteilnehmer. Dazu müssen die
Mitnahmemöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und die
Transitregelung verbessert werden.
5.15. Die Bundesregierung soll
eine Kommission einsetzen, die bestehende Gesetze, Verordnungen,
förderungs-relevante Richtlinien u.ä. auf Benachteiligungen des
Radverkehrs hin durchforstet und Änderungsvorschläge erarbeitet. Der
ADFC ist bereit, diese Kommission zu leiten.
6. Naturschutz, Gesundheit, Erholung
6.1.
Naherholungsgebiete sollen mit dem Fahrrad und öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar sein. Sie sollen möglichst auch mit dem
Fahrrad befahrbar sein.
6.2. Ein qualitativ gutes bundesweites Radwandernetz ist zu schaffen.
6.3.
Die für die Gesundheit zuständigen Behörden und Krankenversicherer
sowie Berufsgenossenschaften sollten nicht nur durch Werbung auf das
gesunde Fahrradfahren aufmerksam machen, sie sollten sich auf für eine
bessere Radverkehrsinfrastruktur und damit eine bessere
Verkehrssicherheit einsetzen.
7. Diebstahl, Versicherungen
Fahrräder müssen besser vor Diebstahl und Beschädigung geschützt sein durch:
- bessere häusliche und öffentliche Abstellanlagen (vgl. 4.5.)
- Einrichtung von Fahrradstationen (vgl. 4.6.),
- Vorbeugende Überwachung und Erhöhung der polizeilichen Aufklärungsquoten.
8. Verkehrspädagogik
8.1. Verkehrsunterricht muss draußen,
möglichst in der Verkehrswirklichkeit stattfinden. Fahrradlehrer
sollten die Praxis kennen.
8.2. Die Probleme des gegenwärtigen Verkehrs und seine Folgen für Menschen und Umwelt müssen thematisiert werden.
8.3. Die Lehrerfortbildung sollten in Zusammenarbeit mit
Umweltschutzorganisationen und Verbänden der nichtmotorisierten
Verkehrsteilnehmer veranstaltet werden.
8.4. Schulausflüge und Klassenfahrten sollten mit dem Fahrrad durchgeführt werden.

